Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von: Piet Jonker Abcoude B.V., Rijksstraatweg 23, 1396 JC Baambrugge

(im Folgenden auch: Jonker B.V.)

Eingereicht bei der Handelskammer unter der Nummer 30266397

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Jonker B.V. Angebote, Budgets, eingegangene Bestellungen und Auftragsbestätigungen sowie alle in diesem Zusammenhang zwischen Jonker B.V. und andere Parteien haben (Folge-) Vereinbarungen geschlossen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben immer Vorrang vor allen Bedingungen der anderen Partei. Wenn eine Gegenpartei von unseren Bedingungen abweichen möchte, muss dies ausdrücklich und schriftlich an Jonker B.V. gemeldet werden.
  3. Eine von diesen Bedingungen abweichende Klausel gilt nur insoweit, als die Anwendbarkeit dieser Klausel zwischen Jonker B.V. und die andere Partei hat schriftlich zugestimmt.

ARTIKEL 2: ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

  1. Jedes Zitat von Jonker B.V. ist unverbindlich und gibt nur eine allgemeine Preisangabe. Es ist zwei Wochen gültig.
  2. Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen, Größen- und Gewichtsangaben sowie andere, nicht von Jonker B.V. Daten zur Verfügung gestellt binden Jonker B.V. nicht.
  3. Wenn die Abtretung an Jonker B.V. (teilweise) besteht aus der Interpretation der von der anderen Partei bereitgestellten Daten, die Jonker B.V. akzeptiert Keine Haftung für Streitigkeiten aus dieser Auslegung.

ARTIKEL 3: SCHRIFTLICHE ZEICHNUNGEN

In Bezug auf die von Jonker B.V. werden der anderen Partei zur Einsicht zur Verfügung gestellt, behält Jonker B.V. Titel und Urheberrecht, auch wenn diese bescheidenen Kosten in Rechnung gestellt wurden.

ARTIKEL 4: PREISE

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise gelten ab Lager, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Preislisten sind bis zum Ende des Ausstellungsjahres gültig.

ARTIKEL 5: ZAHLUNG, LIEFERUNG, LAGERUNG UND RISIKO

  1. Die vollständige Zahlung muss vor Lieferung oder bei Abholung erfolgen. Bei Abschluss der Vereinbarung mit einer Lieferfrist muss die Gegenpartei mindestens 25% zahlen. Bei Lagerung der Ware muss die vollständige Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
  2. Das Recht auf Lieferung entsteht erst nach vollständiger Bezahlung der Bestellung. Die Angelegenheiten von Jonker B.V. Reisen ab Lager auf Gefahr der Gegenpartei, es sei denn, der Transport erfolgt durch Jonker B.V. selbst ist erledigt. Die angegebenen Lieferzeiten können niemals als Frist angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Im Falle einer verspäteten Zahlung gerät die andere Partei gesetzlich in Verzug und zahlt Jonker B.V. Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat, einen Teil eines Ganzen, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum, ohne dass eine Mitteilung über den fälligen Betrag fällig wird. fällig, unbeschadet der weiteren an Jonker B.V. zukünftige Rechte. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die für die Einziehung des Anspruchs anfallen, trägt die andere Partei. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% bei einem Minimum von 450 €. Jonker B.V. behält sich das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn die andere Partei noch nicht für andere Lieferungen bezahlt hat.
  4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Bezahlung zu kaufen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Kosten, einschließlich Lagerkosten, die Jonker B.V. Aufgrund der Nichtannahme der Waren durch die andere Partei kann die andere Partei belastet werden. Lagerung auf dem Hof ​​von Jonker B.V. ist auf Gefahr der anderen Partei.

ARTIKEL 6: IMMOBILIENRESERVIERUNG

  1. Jonker B.V. Die gelieferte Ware bleibt ihr Eigentum, solange nicht alle ihr geschuldeten Beträge gezahlt wurden in Bezug auf:
    1. von Jonker B.V. Waren geliefert oder an die andere Partei im Rahmen der Vereinbarung geliefert werden.
    2. Aktivitäten, die gemäß einer solchen Vereinbarung für die andere Partei durchgeführt wurden oder noch durchgeführt werden müssen, und
    3. Ansprüche wegen Nichterfüllung einer solchen Vereinbarung mit Zinsen und Kosten.
  2. Solange die an Jonker B.V. Wenn die fälligen Beträge nicht vollständig bezahlt wurden, ist die andere Partei nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder ihnen ein anderes Recht zu gewähren oder die Waren zu verarbeiten.
  3. Wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus der Vereinbarung gegenüber Jonker B.V. entspricht nicht, Jonker B.V. berechtigt, die Ware ohne vorheriges Eingreifen zurückzunehmen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, ihr die Möglichkeit dazu zu geben. Andernfalls wird eine Geldstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises pro Tag fällig, wobei der Rechnungsbetrag der abzurufenden Artikel zuzüglich Zinsen und Kosten maximal ist.

ARTIKEL 7: Widerruf, Stornierung

  1. Die Kontrolle über den Zustand und die Anzahl der gelieferten Waren liegt bei der Gegenpartei. Wird eine Reklamation nicht unmittelbar nach Erhalt der gelieferten Ware eingereicht, gelten die Mengen auf den Lieferscheinen, Frachtbriefen oder ähnlichen Unterlagen als korrekt. Reklamationen bezüglich möglicher Mängel oder Schäden müssen auf der Quittung der anderen Partei vermerkt werden, um gültig zu sein.
  2. Verarbeitete Waren gelten als genehmigt, ohne dass die andere Partei noch ein Beschwerderecht hat.
  3. Die Stornierung einer Bestellung durch die andere Partei wird nur akzeptiert, wenn die andere Partei bereit ist, die bereits angefallenen Kosten zu tragen. Diese Kosten betragen mindestens 10% des vereinbarten Preises bei einem Mindestbetrag von 125 €.
  4. Geringe Farb- und Qualitätsunterschiede berechtigen weder zu einer Reklamation oder Stornierung noch zu einer Entschädigung.

ARTIKEL 8: HAFTUNG

  1. Die Artikel werden umgehend in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Die Gegenpartei ist befugt, die Qualität, den Zustand, die Qualität und den Feuchtigkeitsgehalt der Ware im Voraus auf eigene Kosten von Sachverständigen bestimmen zu lassen. Jonker B.V. kann nicht für das Geschäft oder für Informationen über ihren Status bürgen. Die andere Partei akzeptiert durch die Bestellung oder Unterzeichnung des Angebots von Jonker B.V. alle sichtbaren und unsichtbaren Mängel der Ware.
  2. Alle Arbeiten oder Verarbeitungen der Waren erfolgen auf Gefahr der Gegenpartei. Für Folgeschäden oder unsachgemäße Verwendung kann Jonker B.V. nicht haftbar.

ARTIKEL 9: FORCE MAJEURE

Jonker B.V. ist berechtigt, sich in allen Fällen auf höhere Gewalt zu berufen, in denen Jonker B.V. Es treten Umstände auf, die die Lieferung der verkauften Waren angemessen verhindern oder sie unangemessen belasten, wie beispielsweise eine nicht (rechtzeitige) Lieferung an Jonker B.V. durch seine Lieferanten, Streik oder Ausschluss, Mobilisierung, Sabotage, Überschwemmung, Feuer oder anderes Geschäftsversagen. Bei höherer Gewalt hat Jonker B.V. die Wahl, die Lieferung zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen.

ARTIKEL 10: ANWENDBARES RECHT UND KOMPETENTES GERICHT

Alle Vereinbarungen zwischen Parteien und Jonker B.V. unterliegen niederländischem Recht. Das zuständige Gericht in Amsterdam hat ausschließliche Kenntnis von allen Streitigkeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.